BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG
isqi.org
iSQI Inc. — Version 1.1 — Gültig ab: 17. Juli 2026
Organisation | iSQI Inc. |
Eingetragene Anschrift | iSQI Inc., Massachusetts, Vereinigte Staaten |
Website | |
Version der Erklärung | 1.1 |
Gültig ab | 5. Mai 2026 |
Zuletzt überprüft | 17. Juli 2026 (ergänzt um internationale Kontakt- und Durchsetzungsinformationen) |
Nächste Überprüfung fällig | 17. Januar 2027 (mindestens alle 6 Monate) |
Kontakt zur Barrierefreiheit | |
Angewandter Standard | WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA (ISO/IEC 40500:2012) |
Anwendbare Rechtsrahmen | EU European Accessibility Act (EAA) / BFSG • U.S. ADA Title III • Section 508 (soweit anwendbar) |
KONFORMITÄTSSTATUS: TEILWEISE KONFORM
Diese Website entspricht teilweise WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA. Bekannte Nichtkonformitäten und die Fristen zu ihrer Behebung sind in Abschnitt 4 aufgeführt.
1. Einleitung und Geltungsbereich
iSQI Inc. setzt sich dafür ein, dass isqi.org für alle Nutzerinnen und Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich ist. Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die gesamte Website isqi.org (die „Website“), einschließlich aller Seiten, Produkte, Bestell- und Zahlungsvorgänge.
iSQI Inc. betreut auch Kunden über die USA hinaus. Diese Erklärung berücksichtigt daher Verpflichtungen aus:
- dem European Accessibility Act (EAA) – Richtlinie (EU) 2019/882 – und seinen nationalen Umsetzungen, einschließlich des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Dienstleistungen privater Unternehmen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt;
- Titel III des Americans with Disabilities Act (ADA), der verlangt, dass öffentlich zugängliche Angebote, einschließlich Websites, für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind;
- Section 508 des Rehabilitation Act (29 U.S.C. § 794d), die für elektronische und informationstechnische Systeme gilt, die von US-Bundesbehörden oder deren Auftragnehmern beschafft oder entwickelt werden;
- allgemeinen internationalen bewährten Verfahren, wie sie in den vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlichten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 festgelegt sind.
2. Anwendbarer Barrierefreiheitsstandard
Diese Website strebt die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.2, Konformitätsstufe AA, an. WCAG 2.2 definiert Anforderungen anhand von vier Grundprinzipien:
- Wahrnehmbar – Informationen und Komponenten der Benutzeroberfläche müssen so dargestellt werden, dass Nutzerinnen und Nutzer sie wahrnehmen können.
- Bedienbar – Komponenten der Benutzeroberfläche und die Navigation müssen bedienbar sein.
- Verständlich – Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.
- Robust – Inhalte müssen so robust sein, dass sie von einer Vielzahl von Benutzeragenten und assistiven Technologien zuverlässig interpretiert werden können.
WCAG 2.2 AA ist der Standard, der im Zusammenhang mit dem European Accessibility Act der EU und der Norm EN 301 549 anerkannt wird und auf den auch in den Leitlinien des US-Justizministeriums zur Barrierefreiheit von Websites nach dem ADA Bezug genommen wird.
3. Konformitätsstatus
Diese Website ist mit WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA, TEILWEISE KONFORM. Das bedeutet, dass einige Bereiche der Website den Standard noch nicht vollständig erfüllen. Die festgestellten Nichtkonformitäten sind in Abschnitt 4 im Einzelnen aufgeführt.
Am 3. März 2026 wurde eine technische Barrierefreiheitsprüfung durchgeführt. Dabei wurden folgende repräsentative Seitentypen untersucht:
- Startseite (https://isqi.org)
- Kategorie-/Übersichtsseite (https://isqi.org/Software-Testing-Quality/)
- Produkt-/Zertifizierungsdetailseite (https://isqi.org/ISTQB-Certified-Tester-Foundation-Level-4.0-CTFL/CT-FL-4)
Die Prüfung erfolgte nach einer hybriden Methodik, einschließlich automatisierter Scans mit Lighthouse 13.0.1, manueller Tests der Tastaturnavigation, Screenreader-Simulationen (NVDA, VoiceOver), heuristischer Bewertung sowie CSS- und Kontrastprüfung. Geprüft wurde anhand der WCAG-2.2-Konformitätsstufen A und AA.
Ergebnisse der automatisierten Prüfung (Lighthouse):
Seitentyp | Lighthouse-Ergebnis | Status |
|---|---|---|
Startseite (https://isqi.org) | 64 / 100 | Behebung erforderlich |
Kategorieseite (.../Software-Testing-Quality/) | 58 / 100 | Kritisch |
Produktseite (.../CT-FL-4) | 61 / 100 | Behebung erforderlich |
4. Nicht barrierefreie Inhalte
In den folgenden Abschnitten werden Inhalte beschrieben, die derzeit nicht WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA, entsprechen, einschließlich der vorgesehenen Fristen zur Behebung. iSQI Inc. arbeitet aktiv an der Beseitigung aller festgestellten Probleme.
4.1 Nichtkonformitäten (technische Fehler)
Die nachstehende Tabelle enthält alle WCAG-2.2-Kriterien, bei denen auf den geprüften Seiten Verstöße festgestellt wurden. Angegeben sind die Kriteriennummern, die betroffenen Seitentypen und die geplanten Termine zur Behebung.
WCAG-Kriterium | Stufe | Betroffene Seiten | Beschreibung des Fehlers | Zieltermin für die Behebung |
|---|---|---|---|---|
1.1.1 Nicht-Text-Inhalte | A | Alle Seiten | Footer-Symbole und Partnerlogos haben keine Alternativtexte. Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer erhalten keine aussagekräftige Beschreibung. | Q3 2026 |
1.3.1 Informationen und Beziehungen | A | Alle Seiten | Die Überschriftenhierarchie ist uneinheitlich. Filtergruppen auf Übersichtsseiten verfügen nicht über eine fieldset-/legend-Auszeichnung. | Q3 2026 |
1.4.3 Kontrast (Minimum) | AA | Alle Seiten | Das iSQI-Markenblau (#00AEEF) auf weißem Hintergrund erreicht nur ein Kontrastverhältnis von 2,97:1; WCAG AA verlangt für normalen Text 4,5:1. | Q2 2026 |
1.4.11 Nicht-Text-Kontrast | AA | Alle Seiten | Schaltflächenränder und Kontrollkästchenumrandungen weisen gegenüber angrenzenden Farben einen Kontrast unter dem erforderlichen Verhältnis von 3:1 auf. | Q3 2026 |
2.1.1 Tastatur | A | Alle Seiten | Hauptnavigation, Dropdown-Menüs und Registerkarten können nicht vollständig ausschließlich per Tastatur bedient werden. | Q2 2026 |
2.2.2 Pausieren, beenden, ausblenden | A | Startseite | Der Hero-Slider wechselt automatisch, ohne eine Steuerung zum Pausieren, Beenden oder Ausblenden bereitzustellen. | Q2 2026 |
2.4.1 Blöcke umgehen | A | Alle Seiten | Es fehlt ein Link zum Überspringen direkt zum Hauptinhalt; Tastaturnutzerinnen und -nutzer müssen daher auf jeder Seite durch den gesamten Kopfbereich navigieren. | Q2 2026 |
2.4.3 Fokusreihenfolge | A | Kategorieseite | Nach dem AJAX-Neuladen der Produktliste geht der Fokus verloren; Nutzerinnen und Nutzer können nicht erkennen, wohin der Tastaturfokus verschoben wurde. | Q3 2026 |
2.4.7 Fokus sichtbar | AA | Alle Seiten | Die visuelle Fokusmarkierung der Tastatur ist unterdrückt oder zu schwach, um zuverlässig wahrgenommen zu werden. | Q2 2026 |
2.4.11 Fokus nicht verdeckt | AA | Alle Seiten | Fixierte Kopf- und Fußbereiche überlagern fokussierte interaktive Elemente und verdecken diese teilweise. | Q3 2026 |
2.5.8 Zielgröße (Minimum) | AA | Alle Seiten | Seitennavigationslinks und Social-Media-Symbole sind kleiner als 24 × 24 px und unterschreiten damit die Mindestzielgröße. | Q3 2026 |
3.1.2 Sprache von Teilen | AA | Alle Seiten | Textpassagen in einer von der Seitensprache abweichenden Sprache (Wechsel EN/DE) sind programmatisch nicht gekennzeichnet. | Q3 2026 |
3.2.2 Bei Eingabe | A | Kategorieseite | Bei Auswahl einer Filteroption tritt ohne vorherigen Hinweis eine unerwartete Kontextänderung ein. | Q3 2026 |
3.3.1 Fehlererkennung | A | Produktseite | Fehler bei der Formularvalidierung werden weder programmatisch fokussiert noch dem betreffenden Eingabefeld zugeordnet. | Q3 2026 |
3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen | A | Startseite | Das Suchfeld hat weder eine sichtbare noch eine programmatische Beschriftung; vorhanden ist nur ein Platzhalter. | Q2 2026 |
4.1.2 Name, Rolle, Wert | A | Alle Seiten | Symbolschaltflächen im Kopfbereich (Suche, Warenkorb, Konto) haben keinen barrierefreien Namen (aria-label) und keine geeigneten ARIA-Rollen. | Q2 2026 |
4.1.3 Statusmeldungen | AA | Alle Seiten | Die Bestätigung „Zum Warenkorb hinzugefügt“ wird Screenreadern nicht angekündigt (fehlender aria-live-Bereich). | Q3 2026 |
4.2 Unverhältnismäßige Belastung
iSQI Inc. beruft sich derzeit für keinen Bereich der Website auf die Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung. Für alle festgestellten Nichtkonformitäten ist eine Behebung innerhalb der in Abschnitt 4.1 genannten Fristen vorgesehen.
4.3 Nicht in den Geltungsbereich fallende Inhalte
Die folgenden Inhaltskategorien werden berücksichtigt, unterliegen jedoch besonderen Rahmenbedingungen:
- Inhalte Dritter: Bestimmte eingebettete Elemente (z. B. Zahlungsabwicklungs-Widgets oder bei der Buchung integrierte Prüfungsplattformen Dritter) werden von externen Anbietern bereitgestellt. iSQI Inc. wird gegenüber diesen Anbietern auf die Einhaltung von WCAG 2.2 AA hinwirken. Können Inhalte Dritter nicht barrierefrei bereitgestellt werden, stellt iSQI Inc. soweit möglich einen gleichwertigen alternativen Zugangsweg bereit. Dies gilt auch für Sicherheits- und Anti-Spam-Mechanismen (einschließlich CAPTCHA-Lösungen, soweit solche eingesetzt werden). Können Nutzerinnen oder Nutzer eine solche Sicherheitsabfrage nicht bedienen, können sie unter info@isqi.org eine alternative Kontakt- oder Nutzungsmöglichkeit anfordern.
- Voraufgezeichnete Medien: Zum Zeitpunkt der Prüfung wurden auf den getesteten Seiten keine reinen Audio- oder reinen Videoinhalte festgestellt. Werden solche Inhalte künftig ergänzt, werden – soweit nach Art und Inhalt erforderlich – Untertitel, Texttranskripte und Audiodeskriptionen oder gleichwertige Textalternativen bereitgestellt.
- Herunterladbare und archivierte Dokumente: Neu veröffentlichte und aktiv verwendete PDF-Dokumente sollen mit einer geeigneten Tag-Struktur, einer nachvollziehbaren Lesereihenfolge, aussagekräftigen Alternativtexten und durchsuchbarem Text bereitgestellt werden. PDF-Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden und nicht aktiv genutzt werden, können einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen werden. Barrierefreie Fassungen werden auf Anfrage bereitgestellt.
5. Feedback und Kontaktinformationen
Wir freuen uns über Rückmeldungen zur Barrierefreiheit von isqi.org. Sollten Sie auf Barrieren stoßen, sollten Inhalte für Sie nicht zugänglich sein oder sollten Sie Informationen in einem alternativen Format benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über einen der folgenden Wege:
E-Mail (bevorzugt) | |
Betreff | Feedback zur Barrierefreiheit – isqi.org |
Postanschrift | iSQI Inc., 361 Newbury Street, Fifth Floor, Massachusetts, USA |
Antwortzeit | Wir bemühen uns, innerhalb von fünf Arbeitstagen zu antworten. |
Bitte geben Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme Folgendes an:
- die Webadresse (URL) der Seite, auf der die Barriere aufgetreten ist;
- die von Ihnen verwendete assistive Technologie oder den verwendeten Browser (sofern bekannt);
- eine Beschreibung des Problems und seiner Auswirkungen auf Ihre Nutzung der Website.
iSQI Inc. nutzt Ihr Feedback, um Verbesserungen der Barrierefreiheit zu erkennen und zu priorisieren. Ist eine sofortige Behebung nicht möglich, bemühen wir uns, Ihnen innerhalb eines angemessenen Zeitraums einen barrierefreien alternativen Zugang zu den betreffenden Informationen oder der Dienstleistung bereitzustellen. Ist die Kontaktaufnahme per E-Mail aufgrund einer Barriere nicht möglich, kann über info@isqi.org auch eine andere geeignete Kommunikationsform abgestimmt werden.
6. Durchsetzungsverfahren (Europäische Union)
Sind Sie mit unserer Reaktion auf Ihr Feedback zur Barrierefreiheit nicht zufrieden, können Sie Ihre Beschwerde an die zuständige nationale Behörde weiterleiten, die in Ihrem Land die Einhaltung des European Accessibility Act (EAA) überwacht.
Da der EAA auf nationaler Ebene umgesetzt wird, hängt die zuständige Durchsetzungsbehörde davon ab, in welchem Staat die betreffende Dienstleistung angeboten oder genutzt wird. Für den Online-Shop sind insbesondere die folgenden Stellen relevant; die Zuständigkeit kann je nach Art der Dienstleistung im Einzelfall abweichen:
Land | Aufsichts-/Durchsetzungsbehörde | Website / Kontakt |
|---|---|---|
Deutschland | Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) | Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg; kontakt@mlbf-barrierefrei.de; www.mlbf-barrierefrei.de |
Österreich | Sozialministeriumservice – Landesstelle Oberösterreich, Abteilung OÖ6 – Marktüberwachung digitale Barrierefreiheit | Gruberstraße 63, 4021 Linz; marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at; www.sozialministeriumservice.gv.at |
Niederlande | Autoriteit Consument & Markt (ACM), soweit es um Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr geht; je nach Dienstleistung können weitere Fachaufsichtsbehörden zuständig sein | www.acm.nl; Übersicht der niederländischen Aufsichtsbehörden: www.rijksoverheid.nl |
Frankreich | Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes (DGCCRF) | www.economie.gouv.fr/dgccrf; Meldungen über SignalConso: signal.conso.gouv.fr |
Andere EU-Mitgliedstaaten | Die nach der jeweiligen nationalen Umsetzung des European Accessibility Act zuständige Marktüberwachungs- oder Durchsetzungsbehörde | Übersicht und nationale Umsetzungsinformationen: commission.europa.eu / European Accessibility Act |
Weitere Staaten außerhalb der Europäischen Union
iSQI Inc. bietet ihre digitalen Dienstleistungen auch Nutzerinnen und Nutzern außerhalb der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten an. Soweit im Einzelfall weitere nationale Vorschriften zur Barrierefreiheit oder Gleichbehandlung anwendbar sind, wird iSQI Inc. diese berücksichtigen. Nutzerinnen und Nutzer können sich bei Zugangsproblemen unter info@isqi.org an iSQI Inc. wenden. Soweit angemessen und technisch möglich, wird ein gleichwertiger alternativer Zugang zur betreffenden Information oder Dienstleistung bereitgestellt.
Bevor Sie sich an eine Durchsetzungsbehörde wenden, bitten wir Sie, zunächst direkt mit uns Kontakt aufzunehmen (siehe Abschnitt 5), damit wir die Möglichkeit erhalten, Ihr Anliegen zu klären.
7. Erklärung zur ADA-Konformität (Vereinigte Staaten)
iSQI Inc. setzt sich dafür ein, isqi.org gemäß Titel III des Americans with Disabilities Act (ADA), 42 U.S.C. § 12181 ff., und den einschlägigen Leitlinien des US-Justizministeriums barrierefrei zu gestalten.
Wir arbeiten aktiv daran, die Website mit WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA, in Einklang zu bringen. WCAG wird vom US-Justizministerium als anerkannter technischer Maßstab für die Barrierefreiheit von Webinhalten herangezogen. Die 2024 veröffentlichte verbindliche Regelung des US-Justizministeriums zur Barrierefreiheit von Webinhalten und mobilen Anwendungen betrifft staatliche und kommunale Stellen nach Titel II des ADA; für private Unternehmen nach Titel III bestehen daneben die allgemeinen gesetzlichen Pflichten und Leitlinien zur diskriminierungsfreien Zugänglichkeit fort.
Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte oder Funktionen von isqi.org haben, wenden Sie sich bitte an unser Barrierefreiheitsteam (siehe Abschnitt 5). iSQI Inc. wird:
- Ihre Anfrage innerhalb von fünf Arbeitstagen beantworten;
- die gewünschten Informationen, soweit technisch möglich, in einem barrierefreien alternativen Format bereitstellen;
- Ihr Feedback bei der Planung der Behebungsmaßnahmen berücksichtigen.
Sind Sie der Auffassung, dass Ihre Rechte nach dem ADA verletzt wurden, können Sie außerdem beim Civil Rights Division des US-Justizministeriums Beschwerde einreichen: www.ada.gov oder telefonisch unter 1-800-514-0301 (Sprache) / 1-800-514-0383 (TTY).
8. Erklärung zu Section 508 (Beschaffung durch US-Bundesbehörden)
Soweit iSQI Inc. elektronische und informationstechnische Systeme (EIT) oder digitale Dienstleistungen für US-Bundesbehörden oder im Rahmen eines Vertrags mit diesen bereitstellt, unterliegen diese Leistungen Section 508 des Rehabilitation Act (29 U.S.C. § 794d) und den Umsetzungsstandards in 36 C.F.R. Part 1194.
Section 508 nimmt auf WCAG 2.0, Konformitätsstufe AA, Bezug. iSQI Inc. strebt WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA, an und erfüllt bzw. übertrifft damit die technischen Standards von Section 508. Ein Voluntary Product Accessibility Template (VPAT®) und ein Accessibility Conformance Report (ACR) sind für beauftragende US-Bundesbehörden auf Anfrage verfügbar.
Anfragen zu ACR-/VPAT-Unterlagen sind zu richten an: info@isqi.org
9. Technische Informationen
9.1 Verwendete Technologien
isqi.org basiert auf Shopware 6.5.3.2. Die folgenden Webtechnologien werden zur Bereitstellung barrierefreier Inhalte eingesetzt. Die Konformität mit WCAG 2.2 wurde anhand dieser Technologien bewertet:
- HTML5
- CSS3 (einschließlich CSS Custom Properties)
- JavaScript (ES2020+)
- WAI-ARIA 1.2 (soweit implementiert)
9.2 Kompatibilität mit Browsern und assistiven Technologien
Die Website wurde mit folgenden assistiven Technologien und Browsern getestet:
Assistive Technologie | Browser | Plattform |
|---|---|---|
NVDA (aktuelle Version) | Google Chrome (aktuelle Version) | Windows 10/11 |
VoiceOver | Safari (aktuelle Version) | macOS / iOS |
Navigation nur mit Tastatur | Chrome, Firefox, Edge | Windows, macOS |
Internet Explorer wird von der Website nicht unterstützt. Nutzerinnen und Nutzer sollten einen modernen Browser verwenden. Sollte eine bestimmte Kombination aus assistiver Technologie und Browser nicht wie erwartet funktionieren, kontaktieren Sie uns bitte (Abschnitt 5), damit wir den Sachverhalt prüfen und eine Alternative bereitstellen können.
10. Fahrplan zur Behebung
iSQI Inc. hat sich abhängig von Schweregrad und Umfang der festgestellten Probleme zu folgendem Zeitplan für die Behebung verpflichtet:
Zielquartal | Zu behebende Probleme | Priorität |
|---|---|---|
Q2 2026 | Korrektur des Farbkontrasts (1.4.3); Sprunglink (2.4.1); sichtbarer Fokus (2.4.7); Tastaturnavigation der Menüs (2.1.1); Beschriftung des Suchfelds (3.3.2); ARIA-Beschriftungen für Symbole im Kopfbereich (4.1.2); Pausensteuerung für den automatisch wechselnden Slider (2.2.2) | Kritisch / Hoch |
Q3 2026 | Alternativtexte (1.1.1); Überschriftenstruktur (1.3.1); Nicht-Text-Kontrast (1.4.11); Fokus nicht verdeckt (2.4.11); AJAX-Fokusreihenfolge (2.4.3); Zielgrößen (2.5.8); Sprache von Teilen (3.1.2); Verhalten bei Eingabe (3.2.2); Fehlererkennung (3.3.1); Statusmeldungen (4.1.3) | Mittel |
Q4 2026 | Vollständige Prüfung der Bestell- und Buchungsprozesse für Zertifizierungen; Behebung weiterer Feststellungen; Überprüfung der Barrierefreiheit von Drittanbietern | Fortlaufend |
Über den Fortschritt bei der Umsetzung dieses Fahrplans wird in der nächsten Fassung dieser Erklärung berichtet (fällig am 5. November 2026).
11. Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung
Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 5. Mai 2026 von iSQI Inc. auf Grundlage einer Selbsteinschätzung erstellt, die durch die Ergebnisse einer am 3. März 2026 durchgeführten externen Prüfung nach WCAG 2.2 AA unterstützt wurde (Prüfbericht: Barrierefreiheits-Audit isqi.org, WCAG 2.2, 3. März 2026).
Diese Erklärung wurde zuletzt am 5. Mai 2026 überprüft. iSQI Inc. verpflichtet sich, die Erklärung mindestens alle sechs Monate sowie nach jeder wesentlichen Änderung der Website zu überprüfen und zu aktualisieren.
Rechtlicher Hinweis
Diese Barrierefreiheitserklärung wird in Übereinstimmung mit der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act), ihren nationalen Umsetzungen einschließlich des deutschen BFSG sowie im Sinne der Verpflichtungen nach Titel III des ADA veröffentlicht. Diese Erklärung stellt weder einen Verzicht auf gesetzliche Rechte noch ein Anerkenntnis einer Haftung dar. iSQI Inc. behält sich vor, diese Erklärung jederzeit zu aktualisieren. Bei Fragen zu dieser Erklärung wenden Sie sich bitte an info@isqi.org.