Nutzungsbedingungen der iSQI Inc. für die Schulungs- und Seminarvermittlung auf dem Marktplatz  




  1. Vereinbarungen zur Schulungs- und Seminarvermittlung auf dem Marktplatz

Diese Nutzungsbedingungen stellen die Grundlage für die zwischen 

der iSQI Inc., 361 Newbury Street, Fifth Floor, Boston MA 02115, United States of America, eingetragen unter DUNS No. 079921096 (USA), vertreten durch ihren Geschäftsführer Stephan Goericke (fortan auch: „iSQI“, „Schulungs- und Seminarvermittler“ oder „Vermittler“) 

und 

dem Vertragspartner (fortan auch: „Schulungs- und Seminaranbieter“ oder „Anbieter“) 

zustande kommenden Rechtsverhältnisse dar.

§ 1 Präambel 

Die Parteien vereinbaren die Vermittlung von Schulungen und Seminaren (Definition siehe § 2) auf dem Marktplatz innerhalb des iSQI Onlineshops.  Der Marktplatz stellt eine Verkaufsplattform für Schulungen und Seminare im Bereich der Fort- und Weiterbildung dar. iSQI erlaubt es innerhalb des Marktplatzes Schulungs- und Seminaranbieter, Dienstleistungen und Produkte zu vertreiben. iSQI tritt hierbei gegenüber den Käufern lediglich als Vermittler auf. iSQI als Schulungs- und Seminarvermittler ist damit weder Verkäufer noch Käufer der Produkte. Der Schulungs- und Seminaranbieter ist folglich selbst Vertragspartner des Käufers von Seminaren und Schulungen. Der Schulungs- und Seminaranbieter ist daher verantwortlich für sämtliche Inhalte der Seminare und Schulungen, für Reklamationen von Seiten des Käufers und allen anderen Angelegenheiten, die durch den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer entstehen. iSQI als Schulungs- und Seminarvermittler wird als Marktplatzinhaber die Abrechnung für den Schulungs- und Seminaranbieter übernehmen. Die Rechnungslegung erfolgt jedoch durch den Schulungs- und Seminaranbieter. iSQI leitet das eingenommene Geld abzüglich der vereinbarten Vergütung weiter. Sollte ein Training oder Seminar direkt beim Anbieter gebucht werden (über das Kontaktformular) stellt iSQI eine Rechnung über die vereinbarte Vergütung.

§ 2 Vertragsgegenstand Schulungsvermittlung und Seminarvermittlung

Gegenstand der Vereinbarung ist die Verpflichtung des Schulungs- und Seminarvermittlers zur Vermarktung der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen des Schulungs- und Seminaranbieters auf dem Marktplatz unter den untenstehend aufgeführten Bedingungen.

Schulungen sind hierbei Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, akkreditierten Inhalts (Der Anbieter stellt hierbei selbst sicher, bei der jeweiligen zuständigen Akkreditierungsstelle bspw. das jeweilige nationale Board akkreditiert zu sein, fall dies erforderlich ist. iSQI ist folglich weder verantwortlich noch haftbar für etwaige Akkreditierungen) und anschließender Zertifizierungsprüfung sowie entsprechende Onlinetrainings und anschließender Zertifizierungsprüfung.

Seminare sind hierbei Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, nicht akkreditierten Inhalts (zulässig sind nur Seminare, die keine Akkreditierung eines Boards erfordern, verantwortlich hierfür ist der Anbieter selbst), ohne anschließende Prüfung und entsprechende Onlinetrainings ohne anschließende Prüfung. 

Die Vereinbarung gilt für alle Schulungen und Seminare, die vom Schulungs- und Seminaranbieter dem Schulungs- und Seminarvermittler zur Vermittlung benannt werden. Der Vermittler behält sich jedoch das Recht vor, einzelne Schulungen und/oder Seminare nicht auf dem Marktplatz anzubieten und vom Marktplatz zu entfernen (§ 6). 

Es gibt zwei Arten der Buchung von Schulungen und Seminaren durch Kunden. Sie können einerseits Schulungen und Seminare direkt auf dem Marktplatz beim Vermittler buchen oder sich unverbindlich über ein Kontaktformular des Vermittlers bei dem Anbieter melden und so ggfs. eine Schulung oder ein Seminar beim Anbieter direkt buchen. Dem Anbieter steht es frei seine Schulungen und Seminare mit einem sogenannten Garantiebutton zu versehen und dem Kunden damit eine Garantie zum Stattfinden der Schulung oder des Seminars zu geben (§ 5). 

§ 3 Rolle und Leistungen des Vermittlers

Der Vermittler betreibt den Marktplatz und bietet die vom Anbieter eingestellten Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen auf seinem Marktplatz an. 

Er bewirbt den Markplatz bzw. den gesamten Onlineshop entsprechend.  

Er übernimmt für den Anbieter die Abwicklung der Abrechnung mit den buchenden Kunden. 

Der Vermittler wird ermächtigt, die Gelder in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Anbieters zu erhalten und auszuzahlen. In dieser Eigenschaft ist der Vermittler weder Käufer noch Händler der Waren oder Dienstleistungen, die der Schulungs- und Seminaranbieter zum Kauf anbietet und ist nicht als Vertragspartei am Kaufvertrag beteiligt. 

Der Vermittler wird weder bei Streitigkeiten zwischen Käufern und Schulungs- und Seminaranbietern vermitteln, noch die Erfüllung eines Kaufvertrages durchsetzen oder veranlassen. 

Der Name des Vermittlers bzw. der Name eines verbundenen Unternehmens des Schulungs- und Seminarvermittlers kann auf der Kartenabrechnung des Käufers erscheinen. 

Der Anbieter versendet selbstständig eine Rechnung an den jeweiligen Käufer.

Wird eine Schulung oder Seminar über das Kontaktformular gebucht, kommt der Vertrag direkt zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande und die Überweisung erfolgt vom Kunden direkt auf das Konto des Anbieters. Die Rechnungsstellung erfolgt auch hier direkt vom Anbieter.

Die Zahlungspflicht eines Käufers für einen über den Marktplatz gekaufte Dienstleistung ist erfüllt, wenn der Käufer den Vermittler oder den Anbieter (sofern die Anfrage über ein Kontaktformular kam) ordnungsgemäß und vollständig bezahlt. Der private Käufer (Verbraucher im Sinne des BGB) hat jedoch gegenüber dem Vermittler ein Widerrufsrecht. 

Der Vermittler ist weder für den Käufer noch für den Schulungs- und Seminaranbieter als Treuhänder oder Fiduziar tätig. Der Schulungs- und Seminarvermittler akzeptiert keine Einlagen und gibt keine Kredite aus. Der Vermittler kann aber die Dienste eines oder mehrerer Dritter, verbundener Unternehmen, Zahlungsabwickler und/oder Finanzinstitute zur Bereitstellung des Dienstes und zur Abwicklung von Transaktionen in Anspruch nehmen. Anfallende Kosten für den Zahlungsverkehr (Zahlung des Kunden, Auszahlung an den Schulungsanbieter) sind durch die Vergütung i. H. von 25% abgedeckt (siehe auch § 7).

Der Vermittler wird auf das durch den Anbieter in dem Marktplatz angegebene Konto die Gutschrift, abzüglich der vereinbarten Vergütung, überweisen. Der Schulungs- und Seminarvermittler übernimmt keine Garantie für die Zahlungen eines Käufers.

Eine Abrechnung erfolgt aktuell monatlich nach Maßgabe des § 8.

§ 4 Benutzung des Marktplatzes & Rücktritt und Widerruf vom Kauf durch Kunden

Um den Marktplatz nutzen zu können, muss sich der Anbieter registrieren und dabei vollständige und richtige Registrierungsinformationen geben und erhält anschließend ein Verkäuferkonto. Hierfür erhält der Anbieter Zugangsdaten vom Schulungs- und Seminarvermittler.

Der Anbieter ist dafür verantwortlich, die Geheimhaltung und Sicherheit der Zugangsdaten sicherzustellen. Die Zugangsdaten sollten nicht an Dritte weitergegeben werden. 

Mit Hilfe des Verkäuferkontos stellt der Anbieter die Schulungen und/oder Seminare selbstständig innerhalb des Marktplatzes ein. 

Er ist dazu verpflichtet, die Angaben auf der Seite des Marktplatzes selbstständig aktuell zu halten. Der Schulungs- und Seminaranbieter wird angehalten, angebotene Schulungen und/oder Seminare nach Möglichkeit durchzuführen

Bucht ein Käufer eine Schulung und/oder ein Seminar, handelt es sich um einen wirksamen Vertragsschluss zwischen Käufer und Schulungs- und Seminaranbieter. Der private Käufer (Verbraucher im Sinne des BGB) hat jedoch gegenüber dem Vermittler ein gesetzliches Widerrufsrecht

Der Vermittler ist nicht für mögliche Rückabwicklungen zuständig. Dies obliegt dem Schulungs- und Seminaranbieter. 

Bezüglich eines Rücktritts gelten diesbezüglich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Schulungs- und Seminaranbieters. 

Die Rückerstattung bei einem Rücktritt oder Widerruf erfolgt durch den Schulungs- und Seminaranbieter. 

Die vom Vermittler vereinnahmte Provision wird in diesem Fall erstattet. 

Für den Fall, dass der Rücktritt oder Widerruf vor der Auszahlung an den Anbieter erfolgt, wird der Vermittler dem Teilnehmer den Kaufpreis, unter Berücksichtigung der AGB des Anbieters, erstatten. 

Der Vermittler behält sich vor, Schulungs- und Seminaranbieter, die überdurchschnittlich viele Termine selbst absagen oder verschieben, zu kündigen.

Der Anbieter wird alle anwendbaren Gesetze, Regeln und Vorschriften, die für die Nutzung des Marktplatzes gelten, einschließlich der auf dem Onlineshop veröffentlichten allgemeinen Geschäftsbedingungen, jederzeit einhalten. 

Der Anbieter wird den Marktplatz nicht als Zahlungsdienstleister oder -vermittler verwenden, den Dienst für einen Dritten weiterverkaufen oder für die Abwicklung und Überweisung von Geldern für einen Dritten benutzen.



§ 5 Buchung mit Garantie

Dem Anbieter steht es frei, seine Schulungen und Seminare mit einem sogenannten Garantiebutton zu versehen. Schulungen und Seminare, die mit einem Garantiebutton versehen sind, garantieren dem Teilnehmer, dass diese nicht mehr auf einen anderen Termin verschoben oder abgesagt werden. Ziel ist es, möglichst viele Schulungen und Seminare mit einem solchen Garantiebutton anzubieten, um die Absatzzahlen für den Anbieter zu erhöhen. Es gelten die jeweiligen AGB des Anbieters.

§ 6 Voraussetzungen für die Einstellungen von Schulungen und Seminaren

Der Schulungs- und Seminarvermittler behält es sich vor, einzelne Schulungen und/oder Seminare nicht zu vermitteln. Der Schulungs- und Seminarvermittler versteht sich als Vermittler von Schulungen und Seminaren im Fort- und Weiterbildungsbereich. Fachfremde Schulungen und Seminare wird der Schulungs- und Seminarvermittler aus dem Marktplatz entfernen. Auch werden Schulungen oder Seminare entfernt, die nicht von einer entsprechenden Stelle akkreditiert sind, obwohl eine Akkreditierung erforderlich ist. Schulungen und Seminare mit unangemessenen, rassistischen, beleidigenden oder sonst gegen ein Gesetz verstoßenden Inhalten werden umgehend aus dem Marktplatz entfernt.



§ 7 Vergütung der Leistungen für vermittelte Schulungen und Seminare

Der Anbieter vergütet den Vermittler in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr jedes vermittelten Teilnehmers. Eine Schulung oder ein Seminar gilt als vermittelt, wenn der Kunde verbindlich im Marktplatz eine Schulung oder ein Seminar gebucht hat. 

Das Gleiche gilt, wenn der Kunde den Provider über ein Kontaktformular des Brokers kontaktiert hat und anschließend ein Training oder Seminar verbindlich gebucht hat.

Der Anbieter wird im Vertragszeitraum alle Prüfungen im vertragsgegenständlichen Schema (alle eingestellten Schulungen), welche im Vertragsgebiet durchgeführt werden, dem Vermittler in Auftrag geben, soweit eine Erfüllung durch den Vermittler möglich ist und die Prüfungsabnahme erbracht werden kann.

Ausdrücklich wird vereinbart, dass spätestens fünf Werktage vor einer jeweiligen Prüfung der Auftrag an den Vermittler kostenfrei zurückgenommen werden kann (dies gilt nur für die Prüfung, im Übrigen gelten die Rücktritts- und Widerrufsregelungen aus § 4).

§ 8 Abrechnung der vermittelten Schulungen oder Seminare

Der Vermittler übernimmt die treuhänderische Vereinnahmung des Geldes für den Schulungsanbieter (bei direkten Buchungen im Shop) über die angebotene Zahlungsschnittstelle. 

Die Rechnungslegung an den Käufer erfolgt in jedem Fall über den Anbieter selbst. 

Der Vermittler wird den vom Kunden eingenommenen Betrag abzüglich der vereinbarten Vergütung an den Anbieter als Gutschrift weiterleiten. Aufgrund der Widerrufsfrist wird der Vermittler die Gutschrift frühestens 14 Tage nach Erhalt an den Anbieter weiterleiten. Standardmäßig erfolgt eine monatliche Abrechnung durch den Vermittler (aktuell durch eine Gesamtrechnung zum Monatsenden oder Beginn des darauffolgenden Monats und in Abhängigkeit der Kenntnis einer Vermittlung durch ein Kontaktformular).

§ 9 Abtretung

Der Anbieter darf keine Rechte oder Pflichten, die er gemäß der vorliegenden Vereinbarung hat, ohne vorherige Zustimmung abtreten oder übertragen. Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen ist die vorliegende Vereinbarung für die Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bindend. 





§ 10 Vertragslaufzeit

Die Gültigkeit des Vertrags beginnt mit der abgeschlossenen Registrierung über die Website für ein Verkäuferkonto und dem Akzeptieren der Nutzungsbedingungen und endet mit Kündigung.

§ 11 Kündigung der Vermittlung

(1) Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 4 Wochen jederzeit möglich. 

(2) Hiervon unberührt bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung. Als wichtiger Grund kommt insbesondere ein Bruch der wesentlichen Pflichten dieses Vertrags in Betracht. 

(3) Bereits eingestellte Schulungen und Seminare werden innerhalb der Kündigungsfrist im Marktplatz angezeigt und danach storniert. Bereits gebuchte Schulungen oder Seminare sind auch darüber hinaus im Marktplatz anzuzeigen, bis diese durchgeführt wurden.

§ 12 Elektronische Kommunikation, Schriftform

Der Schulungs- und Seminarvermittler wird auf verschiedene Art und Weise elektronisch mit dem Schulungs- und Seminaranbieter kommunizieren, z.B. über E-Mail, Textnachrichten oder auch durch die Veröffentlichung elektronischer Nachrichten oder sonstiger Kommunikation innerhalb des Marktplatzes. Für vertragliche Zwecke stimmt der Schulungs- und Seminaranbieter zu, elektronische Kommunikation vom Schulungs- und Seminarvermittler zu erhalten und stimmt zu, dass alle Zustimmungen, Benachrichtigungen, Veröffentlichungen und andere Kommunikation, die er elektronisch erhält, der Schriftform genügen, es sei denn, zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form der Kommunikation.

 

§ 13 Haftung

(1) Der Schulungs- und Seminarvermittler haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, 

sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder Schäden aus der

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz begründen.

(2) Sofern der Schulungs- und Seminarvermittler auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

(3) Soweit die Haftung des Schulungs- und Seminarvermittlers ausgeschlossen oder beschränkt ist, 

gilt dies auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des

Schulungs- und Seminarvermittlers.

(4) Der Schulungs- und Seminarvermittler haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Datennetzen, 

Servern oder Datenleitungen zu seinem Rechenzentrum und die ständige Verfügbarkeit seines

Onlineshops bzw. Marktplatzes.

(5) Der Schulungs- und Seminarvermittler haftet nicht für die Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit 

der für Online-Dienste beauftragten Service-Provider.

§ 14 Urheber- und Kennzeichenrecht

 (1) Das Copyright für veröffentlichte, vom Vermittler selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Vermittler. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung vom Vermittler nicht gestattet.

(2) Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

§ 15 Selbstständige Unternehmer

Die vorliegende Vereinbarung ist nicht so auszulegen, als würde ein Joint Venture, Beschäftigungs-, Treuhand-, Partnerschafts- oder anderes Treueverhältnis zwischen Schulungs- und Seminarvermittler und Schulungs- und Seminaranbieter beabsichtigt oder begründet. Des Weiteren ist keine der Parteien kraft vorliegender Vereinbarung ein Beauftragter oder Vertreter der anderen Partei. Keine der Parteien ist ermächtigt und wird versuchen, eine ausdrückliche oder stillschweigende Pflicht oder Haftung im Namen der anderen Partei oder sonst für die andere Partei zu begründen oder zu übernehmen. 

  1. Abschlussklauseln

§1 Änderungsvorbehalt

Der Schulungs- und Seminarvermittler behält es sich vor, die vorliegenden Nutzungsbedingungen aus wichtigem Grund, aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse abzuändern. Sollte dies der Fall sein, wird der Schulungs- und Seminarvermittler den Schulungs- und Seminaranbieter hiervon gesondert in Kenntnis setzen.

 

§2 Kein Verzicht

Wenn der Schulungs- und Seminaranbieter diese Nutzungsbedingungen verletzt und der Schulungs- 

und Seminarvermittler unternimmt hiergegen nichts, ist der Schulungs- und Seminarvermittler

weiterhin berechtigt, von seinen Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der der Schulungs- und 

Seminaranbieter diese Nutzungsbedingungen verletzt, Gebrauch zu machen.

 

§3 Rechtswahl, Sonstiges

 (1) Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen dieser  

Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am Nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken. 

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Potsdam (Sitz der iSQI GmbH). 

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit zwingender Normen des Staates, in dem der Käufer oder Anbieter bei Vertragsschluss seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt von dieser Rechtswahl unberührt.

(4) Bei Auslegungszweifeln gilt ausschließlich die deutsche Version der Nutzungsbedingungen.

(5) Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

(6) Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermittlers.